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Gigabitförderung 2.0

Einleitung

Fördermittelgeber: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

  • Fördergebiete: Bund

  • Status: laufend

  • Sektor: Digitale Infrastruktur

  • Kategorie: Förderprogramm

Zielgruppe: Kommunen, Landkreise, kommunale Zweckverbände und Gebietskörperschaften sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr plant mit der „Gigabitförderung 2.0“ 50 bis 70 % der Kosten für den Ausbau von Gigabit-Netzen in Gebieten abzudecken, in denen kein privatwirtschaftlicher Ausbau geplant ist. Die verbleibenden Kosten müssen von den Bundesländern und Kommunen getragen werden. Jegliche Anschlüsse, die nicht gigabitfähig sind, sind förderfähig, unabhängig von den Endnutzern, die sie nutzen. Jedes Bundesland erhält Fördermittel, die an eine jährliche Obergrenze gebunden sind und alle Anträge werden anhand eines Punktesystems und eines Kriterienkatalogs zur Bestimmung des Nachholbedarfs oder der Förderwürdigkeit bewertet. Besondere Priorität haben Kommunen mit großen Anteilen "weißer Flecken". Aber auch Gemeinden, in denen der privatwirtschaftliche Ausbau bereits abgeschlossen ist und Restgebiete verbleiben, für die keine privatwirtschaftliche Ausbauperspektive besteht, werden gefördert. Projekte mit einer hohen Punktzahl im Kriterienkatalog können jederzeit beantragt werden („Fast Lane“), während für andere Projekte ein zeitlich begrenzter Förderaufruf erfolgt.

Für die „Fast Lane“ startete der Förderaufruf am 3. April 2023. Dieser ist zunächst fortlaufend bis zur Rücknahme gültig. Damit eine Bewilligung erfolgen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu gehören zum Beispiel ein Branchendialog zwischen der Gebietskörperschaft und den Telekommunikationsunternehmen vor Ort sowie ein durchgeführtes Markterkundungsverfahren. Das Bundesministerium stellt Interessenten für beide Voraussetzungen vorentwickelte Leitfäden und digitale Werkzeuge zur Verfügung.

Gefördert wird auch die fachliche Beratung von Gebietskörperschaften durch externe Experten. Seit dem 1. März 2023 können Kommunen einen Antrag auf Förderung externer Beratungsleistungen stellen. Als Gegenstand der Förderung bietet sich laut Zuwendungsgeber Folgendes an:

  • Sichtung, Aufbereitung und erste Vorbereitung der Datengrundlagen
  • Durchführung von Branchendialogen
  • Vorbereitung eines Markterkundungsverfahrens

Links

Kontakt

Projektträger atene KOM:
Ansprechpartner für Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein

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Projektträger PwC:
Ansprechpartner für Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

030/26365050