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DigitalPakt Schule

Einleitung

Fördermittelgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

  • Fördergebiete: Länder

  • Status: laufend

  • Sektor: Sonstige / Verwaltung / Energie & Umwelt / Sektorübergreifend / Bildung

  • Kategorie: Förderprogramm

Zielgruppe: Länder; Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft sowie von Schulen in freier Trägerschaft

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt im Rahmen des DigitalPakts Schule die Länder und Gemeinden. Das Ziel ist es, eine zeitgemäße und pädagogisch sinnvolle digitale Bildungsinfrastruktur flächendeckend aufzubauen.

An Schulen sind folgende Investitionen (nach Maßgabe von Absatz 4 einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und der Inbetriebnahme bestehend aus Integration, Umsetzung und Installation) förderfähig:

  • Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen, darunter auch Serverlösungen;
  • schulisches WLAN;
  • Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen (z. B. Portale, Lernplattformen, Cloudangebote, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen)
  • Anzeige- und Interaktionsgeräte (z. B. interaktive Tafeln, Displays und zugehöriger Steuerungsgeräte) zum Betrieb in der Schule, mit Ausnahme von Geräten für vorrangig verwaltungsbezogene Funktionen;
  • digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung;
  • schulgebundene mobile Endgeräte (Notebooks, Laptops und Tablets mit Ausnahme von Smartphones), wenn bei Anträgen für allgemeinbildende Schulen die Gesamtkosten für mobile Endgeräte am Ende der Laufzeit des DigitalPakts Schule (2024) maximal 20 %des Gesamtinvestitionsvolumens für alle allgemeinbildenden Schulen pro Schulträger oder 25.000 € je einzelner Schule nicht überschritten wurde.


Förderfähig sind auch Vorhaben mit dem Ziel, technische Lösungen zu entwickeln, die an besondere rechtliche Erfordernisse der Schulpraxis angepasst sind und als Musterlösungen konzipiert werden.

Neben der Verwaltungsvereinbarung gibt es zwei Zusatzvereinbarungen zum DigitalPakt Schule. Unter der Vereinbarung „Administration“ sind Personalmitteln bzw. Sachmitteln im direkten Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen für professionelle Administrations- und Supportstrukturen förderbar. Zudem werden Ausgaben für Qualifizierung und Weiterbildung von IT-Administratorinnen und –Administratoren bezuschusst. Mit der Vereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“ wird die Anschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte gefördert. Diese schließt die Inbetriebnahme und den Einsatz erforderlichen Zubehörs mit ein.

Die Umsetzung des DigitalPakts Schule wird durch die Länder organisiert. Das Verfahren beruht auf der gemeinsamen Verwaltungsvereinbarung. Jeweilige Förderanträge sind an die entsprechenden Länder zu stellen.

Links

Kontakt

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Referat 323 - Infrastrukturförderung Schule
Kapelle-Ufer 1
D-10117 Berlin

+49 (0)30 18 57-0