Cover Fördermittel

© Bild Eko Pramono; Pixabay

Auch in diesem Newsletter möchten wir Ihnen wieder konkrete Förderprogramme vorstellen, in denen Sie derzeit Unterstützung beantragen können.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) fördert Maßnahmen, die die Energieeffizienz im Quartier verbessert. Förderfähig ist die Erstellung eines integrierten energetischen Quartierskonzepts sowie Leistungen für ein Sanierungsmanagement. Letztere können auch beantragt werden, wenn bereits ein Konzept vorliegt. Auch Ausgaben im Bereich Mobilität, die im Zuge des Projekts anfallen, sind eingeschlossen (z. B. Verkehrszählungen).

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften sowie deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent der förderfähigen Kosten, wobei eine Kombination mit anderen Fördermitteln möglich ist. Weitere Informationen und Praxisbeispiele zum Förderprogramm finden sich unter: Energetische Stadtsanierung – Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier. Ansprechpartner ist die KfW-Bank, die Sie telefonisch unter der 0800 539 9008 erreichen.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bezuschusst die Anschaffung sowie den Einbau und Netzanschluss von Ladestationen im nicht öffentlichen Raum. Konkret handelt es sich um Ladestationen an Stellplätzen, die nur für Beschäftigte der Kommunen zugänglich sind. Beschäftigte können dort sowohl kommunal als auch privat genutzte Elektrofahrzeuge aufladen. Pro Ladepunkt können bis zu 900 Euro Zuschuss gewährt werden und es sind mindestens 10 Ladepunkte zu beantragen. Der Zuschuss richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände. Der Zusammenschluss von Kommunen bei der Antragsstellung ermöglicht eine Förderung auch für Kommunen, die alleine weniger als 10 Ladepunkte beantragen würden. Weitere Informationen und eine Liste der förderfähigen Ladestationen können abgerufen werden unter: Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen. Ansprechpartner ist ebenfalls die KfW-Bank, die Sie telefonisch unter 0800 539 9008 erreichen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert weiterhin im Rahmen der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld. Kommunale Akteurinnen und Akteure werden dabei unterstützt, Treibhausgasemissionen nachhaltig zu reduzieren. Eine Förderung ist zum Beispiel für die folgenden strategischen Klimaschutzmaßnahmen möglich:

  • Implementierung eines Energie- und Umweltmanagements
  • Aufbau und Betrieb kommunaler Netzwerke
  • Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Einsatz eines Klimaschutzmanagements

Neben strategischen Förderschwerpunkten sind auch investive Klimaschutzmaßnahmen wie die Sanierung von Lichtsignalanlagen, Außen- und Straßenbeleuchtung förderfähig.

Für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden, muss ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 5 Prozent des Gesamtvolumens erbracht werden. Ab dem 1. Januar 2023 müssen 15 Prozent des Gesamtvolumens eingebracht werden. Bei finanzschwachen Kommunen sind es 10 Prozent. Die Einreichungsfrist ist der 27. Dezember 2027. Ansprechpartner für Fragen ist der Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, der telefonisch oder per E-Mail erreicht werden kann: (030) 700 181-880, nki-kommunalrichtlinie@z-u-g.org.

Die Informationsplattform www.stadt-land-digital.de bietet Ihnen weiterhin eine laufend aktualisierte Auswahl von Förderaufrufen und -programmen. Zudem finden Sie auf der Plattform eine Übersicht zu Wettbewerben und weiteren Förderinitiativen. Haben Sie Fragen zu Fördermöglichkeiten? Das Team der Initiative Stadt.Land.Digital gibt gerne telefonisch Auskunft: + 49 2224 9225 60 oder per E-Mail: info@stadt-land-digital.de.