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© Bild Eko Pramono; Pixabay 

Auch in diesem Newsletter möchten wir Ihnen konkrete Förderprogramme vorstellen, bei denen Sie derzeit Unterstützung beantragen können.

Die Förderung des Gigabitausbaus wird mit der Gigabitförderung 2.0 des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr weiter vorangetrieben. Ziel ist es, Gigabit-Netze in Gebieten aufzubauen, in denen kein privatwirtschaftlicher Ausbau geplant ist. Jegliche nicht aufgerüsteten Anschlüsse sind förderfähig, unabhängig von den Endnutzern, die sie verwenden. Jedes Bundesland erhält Fördermittel, die an eine jährliche Obergrenze gebunden sind. Alle Anträge werden anhand eines Punktesystems und eines Kriterienkatalogs zur Bestimmung des Nachholbedarfs oder der Förderwürdigkeit bewertet. Dabei haben Kommunen mit großen Anteilen „weißer Flecken“ eine höhere Priorität. Aber auch Gemeinden, in denen der privatwirtschaftliche Ausbau bereits abgeschlossen ist und Restgebiete verblieben sind, werden gefördert. Für Projekte mit einer hohen Punktzahl im Kriterienkatalog kann jederzeit eine Förderung beantragt werden, das heißt, über die sogenannte „Fast Lane“, während für andere Projekte ein zeitlich begrenzter Förderaufruf erfolgt.

Für die „Fast Lane“ startete der Förderaufruf am 3. April 2023. Dieser ist zunächst fortlaufend bis zur Rücknahme gültig. Damit eine Bewilligung erfolgen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu gehören zum Beispiel ein Branchendialog zwischen der Gebietskörperschaft und den Telekommunikationsunternehmen vor Ort sowie ein durchgeführtes Markterkundungsverfahren. Das Bundesministerium stellt Interessenten für beide Voraussetzungen vorentwickelte Leitfäden und digitale Werkzeuge zur Verfügung.

Gefördert wird auch die fachliche Beratung von Gebietskörperschaften durch externe Expertinnen und Experten. Seit dem 1. März 2023 können Kommunen hierzu einen Antrag auf Förderung von Beratungsleistungen stellen. Als Gegenstand der Förderung bietet sich laut Zuwendungsgeber Folgendes an:

  • Sichtung, Aufbereitung und erste Vorbereitung der Datengrundlagen
  • Durchführung von Branchendialogen
  • Vorbereitung eines Markterkundungsverfahrens

Ansprechpartner zu beiden Förderungen sind die Projektträger atene KOM GmbH und PwC GmbH. Erreichbar telefonisch oder per E-Mail: +49 30 233 249 77, projekttraeger@atenekom.eu und +49 30 263 650 50, kontakt@gigabit-pt.de.

Schulen können sich bis Ende Mai für die Auszeichnung „Digitale Schule“ der nationalen Initiative MINT – Zukunft schaffen bewerben. Ziel der vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr geförderten Initiative ist es, die digitale Weiterentwicklung in Schulen zu unterstützen und sie für ihre Fortschritte mit einer Auszeichnung zu honorieren.

Schulen, die im Bewerbungsprozess den Leitfaden „Digitale Schule“ vollständig bearbeiten, erhalten die Möglichkeit, ihre Position im Transformationsprozess zu bestimmen sowie auch ihre Stärken und Schwächen kennenzulernen. Auf einer feierlichen Veranstaltung findet die Bewertung und Auszeichnung aller Bewerbungen statt. Die Ehrung ist drei Jahre gültig. Bisher wurden rund 700 Schulen in Deutschland als „Digitale Schule“ ausgezeichnet. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Mai 2023.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert durch die Dachmarke Transformative Stadt-Land-Zukunft Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für eine nachhaltige Mobilität mit regionalem Bezug und partizipativer Gestaltung. Über diesen Weg soll der Klimaschutz gefördert werden, ohne Mobilitätsverluste zu erleiden. Es gilt zudem zu beleuchten, wie das Mobilitätssystem mit anderen Sektoren und Lebensbereichen interagiert. Soziodemographische und -ökonomische Aspekte sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Die Bekanntmachung gibt drei Themenschwerpunkte vor:

  • Mobilitätswende in regionalen Transformationsräumen durch Digitalisierung und neue Geschäftsmodelle voranbringen
  • Ganzheitliche Mobilitätskonzepte für verschiedene Lebensbereiche entwickeln
  • Energiewende im Verkehr fördern

Für Beschreibungen und konkrete Untersuchungsansätze zu den Schwerpunkten lohnt sich ein Blick in die Bekanntmachung.

Voraussetzung für die Förderung ist ein inter- und transdisziplinäres Forschungsdesign. Gemeinsam definierte Fragestellungen sollen von Entscheidungsträgern, verschiedenen Akteuren aus Verwaltungen (auch kommunalen), Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bearbeitet werden.

Die Förderung von Kommunen wird anhand der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben oder in bestimmten Fällen der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten berechnet. Eine Eigenbeteiligung durch Eigenmittel der Antragsteller ist erwünscht, aber keine Voraussetzung für eine Förderung. Im zweistufigen Antragsverfahren können bis zum 14. Juni 2023 zunächst Projektskizzen eingereicht werden. Der DLR Projektträger kann als Ansprechpartner von interessierten Kommunen telefonisch oder per E-Mail kontaktiert werden: +49 228 3821 2202, mobilitaet@dlr.de.

Die Informationsplattform www.stadt-land-digital.de bietet Ihnen weiterhin eine laufend aktualisierte Auswahl von Förderaufrufen und -programmen. Zudem finden Sie auf der Plattform eine Übersicht über Wettbewerbe und weitere Förderinitiativen. Haben Sie Fragen zu Fördermöglichkeiten? Das Team der Initiative Stadt.Land.Digital gibt gerne telefonisch Auskunft: +49 2224 9225 60 oder per E-Mail: info@stadt-land-digital.de.