Cover Fördermittel

© Bild Eko Pramono; Pixabay

Auch in diesem Newsletter möchten wir Ihnen konkrete Förderprogramme vorstellen, bei denen Sie derzeit Unterstützung beantragen können.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert mit seinem Programm Klimaschutz durch Radverkehr investive Maßnahmenbündel, die den Radverkehr stärken.

Bürgerinnen und Bürger sollen durch Kombinationen aus unterschiedlichen investiven Einzelmaßnahmen dazu motiviert werden, das Fahrrad zu nutzen und sich für eine klimafreundliche Fortbewegungsform zu entscheiden. Durch das Programm soll der Anteil des Radverkehrs im Bereich der Mobilität mit dem langfristigen Ziel wachsen, die Treibhausgasneutralität zu erreichen.

Als Beispiele für förderfähige Maßnahmenbündel sind die klimafreundliche und radverkehrsgerechte Umgestaltung des Straßenraums, die Errichtung notwendiger, ergänzender Radverkehrsinfrastrukturen oder die Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen zu nennen.

Die Vorhaben sollten über einen Modellcharakter verfügen und damit bundesweit implementiert und regional ausgeweitet werden können.

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt. Es werden Zuschüsse bis zu 75 Prozent gewährt, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent. Einzelmaßnahmen sind nicht zuwendungsfähig.

Projektskizzen können bis einschließlich dem Jahr 2024 immer zum 30. April und 31. Oktober auf easy-Online eingereicht werden. Projektträger ist die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH. Erreichbar unter: +49 30 700 181 972, nki-radverkehr@z-u-g.org.

Die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative wurde 2022 mehrfach aktualisiert. Sie fördert weiterhin Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld und unterstützt kommunale Akteurinnen und Akteure dabei, Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken. Eine Förderung ist für eine Vielzahl strategischer sowie investiver Klimaschutzmaßnahmen möglich. Unter strategische Klimaschutzmaßnahmen fallen unter anderem:

  • Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements
  • Implementierung eines Umweltmanagements
  • Einführung und Umsetzung von Energiesparmodellen
  • Einrichtung einer Klimaschutzkoordination
  • Kommunale Wärmeplanung

Bei investiven Vorhaben lassen sich zum Beispiel folgende fördern:

  • Sanierung von Straßen- und Außenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen sowie Innen- und Hallenbeleuchtung
  • Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abfall- und Abwasserwirtschaft sowie Trinkwasserversorgung

Anträge können fortlaufend gestellt werden. Förderquoten fallen je nach Förderschwerpunkt unterschiedlich aus. Als interessierte Kommunen können Sie sich bei dem Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH Beratung einholen, erreichbar telefonisch oder per E-Mail: +49 30 700 181-880, nki-kommunalrichtlinie@z-u-g.org.

Über die Initiative „Intelligent Cities Challenge (ICC) der Europäischen Kommission haben europäische Städte erneut die Möglichkeit, Unterstützung für eine nachhaltige Stadtentwicklung zu erhalten. Teilnehmende Städte profitieren von Beratungsservices, einem Austausch mit weltweit führenden Städten und einem großen Netzwerk mit Expertinnen und Experten. Ziel ist es, Städten in Europa bei der Nutzung von Spitzentechnologien Hilfestellung anzubieten und gleichzeitig die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, soziale Widerstandsfähigkeit und Lebensqualität zu verbessern.

Städte verpflichten sich bei Teilnahme, einen „Local Green Deal“ einzugehen oder eine Reihe konkreter Maßnahmen auf lokaler Ebene umzusetzen. Die bereits 80 europäischen Städte im ICC arbeiten hierzu u. a. an den Handlungsfeldern grüne Ökonomie, Bürgerbeteiligung und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, Weiterbildung und Umschulung, Mobilität sowie Liefer- und Logistikketten.

Bewerbungsfrist ist der 28. April 2023. Die einzureichende Interessensbekundung muss auf die übergeordnete Motivation, die Stärken und Vorzüge der Stadt, das lokale politische Umfeld, die verfügbaren Ressourcen und Ambitionen im Bereich der Vernetzung eingehen. Eine Vorstellung des lokalen ICC-Teams ist ebenso erwünscht.

Im Fokus der letzten Aktualisierung der Fördermitteldatenbank der Initiative Stadt.Land.Digital standen die Förderprogramme der Investitionsbanken der Bundesländer. Ein Blick auf die derzeit laufenden Programme lohnt sich daher umso mehr.

Für Kommunen im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) möchte die Initiative Stadt.Land.Digital zudem die kommende Sprechstunde: Smarte Kommune zur Neuausrichtung der GRW am 24. Mai 2023 empfehlen. Herr Dr. Bastian Alm, Referatsleiter und Stephanie Bach, Referentin im Referat „Regionale Wirtschafts- und Strukturpolitik, Gemeinschaftsaufgabe, Gesamtdeutsches Fördersystem“ im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellen die Zielsetzung, Förderbedingungen, Programmstrukturen und Einreichungsverfahren der GRW vor.

Die Informationsplattform www.stadt-land-digital.de bietet Ihnen weiterhin eine laufend aktualisierte Auswahl von Förderaufrufen und -programmen. Zudem finden Sie auf der Plattform eine Übersicht über Wettbewerbe und weitere Förderinitiativen. Haben Sie Fragen zu Fördermöglichkeiten? Das Team der Initiative Stadt.Land.Digital gibt gerne telefonisch Auskunft: +49 2224 9225 60 oder per E-Mail: info@stadt-land-digital.de