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Transformative Stadt-Land-Zukunft

Einleitung

Fördermittelgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

  • Fördergebiete: Bund

  • Status: laufend

  • Sektor: Sektorübergreifend / Digitale Infrastruktur / Energie & Umwelt / Verwaltung

  • Kategorie: Förderaufruf

Zielgruppe: Einrichtungen der Kommunen und Länder, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie gesellschaftliche Organisationen wie z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände.

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die eine nachhaltige Mobilität durch soziale und technologische Innovationen mit starkem regionalen Anwendungsbezug fördern, werden durch die erste Bekanntmachung der Dachmarke „Transformative Stadt-Land-Zukunft“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt. Das Ziel besteht darin, zu untersuchen, wie die Mobilitätswende in Regionen partizipativ gestaltet werden kann. Über diesen Weg soll der Klimaschutz gefördert werden, ohne Mobilitätsverluste zu erleiden. Es gilt zudem zu beleuchten, wie das Mobilitätssystem mit anderen Sektoren wie Energie sowie mit verschiedenen Lebensbereichen wie Wohnen, Arbeiten und Freizeit interagiert. Soziodemographische und -ökonomische Aspekte sind bei Gestaltungsvorschlägen ebenfalls zu berücksichtigen.

Die Bekanntmachung gibt drei Themenschwerpunkte, von denen mindestens einer im eingereichten Projektvorschlag adressiert werden muss:

  • Mobilitätswende in regionalen Transformationsräumen durch Digitalisierung und neue Geschäftsmodelle voranbringen
  • Ganzheitliche Mobilitätskonzepte für verschiedene Lebensbereiche entwickeln
  • Energiewende im Verkehr fördern

Für Beschreibungen und konkrete Untersuchungsansätze zu den Schwerpunkten lohnt sich ein Blick in die Bekanntmachung.

Voraussetzung für die Förderung ist ein inter- und transdisziplinäres Forschungsdesign. Gemeinsam definierte Fragestellungen sollen von Entscheidungsträgern, verschiedenen Akteuren aus Verwaltungen (auch kommunalen), Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bearbeitet werden.

Die Förderung von Kommunen wird anhand der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben oder in bestimmten Fällen der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten berechnet. Eine Eigenbeteiligung durch Eigenmittel der Antragsteller ist erwünscht, aber keine Voraussetzung für eine Förderung. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen, deren Projekte in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, werden Zuwendungen auf Basis der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten gewährt. Eine anteilige Finanzierung ist unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben möglich. Dabei wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den zuwendungsfähigen Kosten gemäß BMBF-Grundsätzen erwartet.

Im zweistufigen Antragsverfahren können bis zum 14. Juni 2023 zunächst Projektskizzen eingereicht werden.

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Kontakt

DLR Projektträger
Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit:

Dr. Niels Dreber

Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

0228 3821 2202