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RegioWIN 2030

Einleitung

Fördermittelgeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg zusammen mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

  • Fördergebiete: Länder

  • Sektor: Sonstige / Verwaltung / Mobilität / Gesundheit / Digitale Infrastruktur / Energie & Umwelt / Sektorübergreifend / Bildung

  • Kategorie: Wettbewerb

Zielgruppe: juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und Personengesellschaften in Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg fördert mit dem Wettbewerb „RegioWIN 2030“ und im Rahmen des Programms des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) investive und nicht-investive Leuchtturmprojekte. Die Prämierung im Zuge des Wettbewerbs ist Voraussetzung, um einen Förderantrag stellen zu können. Ziel des Wettbewerbs und der anschließenden Projektförderung ist die Unterstützung von Kommunen, die aufgrund technologischer, ökologischer und demografischer Veränderungen vor neuen Herausforderungen stehen.

Unter die Förderung fallen eine Vielzahl von investiven und nicht-investiven Maßnahmen: Das Ausbauen von Innovations- und Gründerzentren, Living-Labs oder Co-working Spaces können genauso gefördert werden wie die dafür erforderliche technische Einrichtung der Räumlichkeiten. Zudem ist die Förderung des Betriebs der Innovationsinfrastrukturen im Rahmen der Projektlaufzeit und der Ausgaben für das erforderliche Personal möglich. Für weitere Details lohnt sich ein Blick in die Förderbekanntmachung.

Auf Grundlage des Wettbewerbs erfolgt eine Bewertung von förderfähigen Leuchtturmprojekten. Eine Jury mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kommunen, Regionen, Regionalwissenschaft, Verwaltung, Umwelt- und Sozialpartnern nimmt die Prämierungen vor.

Der Fördersatz aus EFRE-Mitteln für ein prämiertes Leuchtturmprojekt beträgt 40 % der zur Kofinanzierung vorgesehenen zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung aus EFRE-Mitteln kann höchstens 5 Millionen Euro betragen. Zusätzlich kann für ein prämiertes Leuchtturmprojekt eine Förderung aus Kofinanzierungsmitteln des Landes von 20 % gewährt werden. Dabei kann eine Zuwendung aus Kofinanzierungsmitteln des Landes höchstens 2,5 Millionen Euro betragen.

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