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Ergebnistransfer aus der Förderinitiative „Heimat 2.0“

Einleitung

Fördermittelgeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

  • Fördergebiete: Bund

  • Status: abgelaufen

  • Sektor: Sonstige / Verwaltung / Sektorübergreifend / Bildung

  • Kategorie: Förderaufruf

Zielgruppe: Gemeinden und Gemeindeverbände sowie zivilgesellschaftliche Institutionen (juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts) aus ländlichen strukturschwachen Räumen

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ländliche strukturschwache Regionen. Ziel ist es, die Lösungen von fünf fortgeschrittenen Modellvorhaben aus der Förderinitiative „Heimat 2.0“ auf Übertragbarkeit zu prüfen und zu übernehmen. Gesucht werden bundesweit interessierte Transferregionen, die eine der digitalen Lösungen der fünf Patenregionen in ihrer Region etablieren oder das erlangte Wissen für ihre Tätigkeiten nutzen möchten. Zu den Lösungen gehören:

  • Interkommunale Förderscouting Plattform (Landkreis Nordfriesland, SH):
    Aufbau einer Förderscouting-Plattform zur Reduzierung des Arbeitsaufwandes für Mitarbeitende der Kommunalverwaltung
  • Verwaltung 4.0 (Amt Mittelangeln, SH):
    Aufbau einer erweiterbaren Low-Code-Plattform mit dem Anspruch digitaler Ende-zu-Ende-Prozesse ohne Medienbrüche
  • Kulturportal OpenCulturas (Region Südniedersachsen, NI):
    Aufbau einer multifunktionalen Open-Source-Plattform für Kultur sowie Weiterbildung der Kulturschaffenden
  • Netzwerk für Zukunftsort-Kommunen (Stadt Angermünde, BB):
    Schaffung einer Plattform mit Praxiswissen von der Idee bis zum Aufbau und Betrieb eines Zukunftsorts für eine gemeinwohlorientierte Leerstandsentwicklung
  • Ehrenamtsplattform digital.verein.t (Stadt Herzberg (Elster), BB):
    Aufbau einer Ehrenamtsplattform, die auf einer bestehenden Stadt-App und auf den Open-Source-Anwendungen Smart-Village-App sowie HumHub basiert
    Die Transferregionen müssen je nach Vorhaben unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

Bewerbungsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände sowie zivilrechtliche Institutionen in ländlichen strukturschwachen Regionen. Welche Regionen nach diesen Kriterien förderberechtigt sind, lässt sich der Fördergebietskulisse entnehmen. Die maximale Fördersumme beträgt 300.000 € pro Transfervorhaben über einen Zeitraum von 26 Monaten, wobei maximal eine Förderquote von 90 % gewährt wird. Interessenbekundungen sind in einer ersten Stufe bis zum 17. März 2023 einzureichen. Am 22. Februar 2023 findet eine Informationsveranstaltung und eine Vorstellung der Patenregionen statt.

Links

Kontakt

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)

Referat RS 1 „Raumentwicklung“
Marie-Luise Schlander