Ja. Ein Ausschluss von der Teilnahme erfolgt lediglich, wenn das Unternehmen bereits als GmbH, UG oder AG gegründet wurde und der Eintrag in das Handelsregister bezogen auf das Startdatum einer Wettbewerbsrunde mehr als sechs Kalendermonate zurückliegt. Wenn das Unternehmen dagegen als Personengesellschaft, z.B. als GbR, darfst du am Wettbewerb teilnehmen, auch wenn die Gründung länger als sechs Monate zurückliegt. Beachte bitte, dass du in jedem Fall nur persönlich teilnahmeberechtigt bist.