Rechtsformen

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GbR, GmbH oder doch lieber UG? Steht die Geschäftsidee, ist eine von vielen Herausforderungen für Gründungsinteressierte die Wahl der passenden Rechtsform. Vor allem Gründerinnen und Gründer, die sich im Bereich Rechts- bzw. Unternehmensformen gar nicht auskennen, fühlen sich schnell von den vielfältigen Möglichkeiten überfordert.

Aber: Wer gründen will, muss sich entscheiden. Denn die Unternehmensform schafft nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen für die spätere unternehmerische Tätigkeit, sondern beeinflusst unter anderem auch Steuer- und Buchführungspflichten, die Formalitäten bei der Gründung sowie die Art und Weise, wie Investorinnen und Investoren oder Banken das Unternehmen einschätzen.

Um eine erste Orientierung in diesem Themenfeld zu geben, haben wir in diesem Beitrag eine Übersicht über die für Start-ups sinnvollsten Rechtsformen zusammengestellt und erklären kurz ihre wesentlichen Merkmale.

Kein Patentrezept bei der Wahl der Rechtsform

Die Vorschriften für die einzelnen Rechtsformen von Unternehmen ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Handelsgesetzbuch (HGB) oder dem Gesetz für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG). Gründungsteams haben grundsätzlich die freie Auswahl, für welche Rechtsform sie sich entscheiden – allerdings sind einige Rechtsformen für Start-ups passender als andere.

Bei der Wahl gilt es, verschiedene Faktoren abzuwägen. Dazu zählen beispielsweise das benötigte Startkapital oder die Haftung, aber auch die Anzahl der Gründenden, das Thema Mitbestimmung oder Fragen nach Social Entrepreneurship oder Gemeinnützigkeit. Es gibt also kein Patentrezept für die eine Rechtsform, jedes Gründungsteam muss immer individuell für das zukünftige Unternehmen entscheiden.

Die Basics: Personen- oder Kapitalgesellschaft?

Worin liegen nun genau die Unterschiede innerhalb der Rechtsformen? Grundlegend unterscheidet man zunächst zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften.

Zu den Personengesellschaften gehören:

  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
  • KG (Kommanditgesellschaft)
  • OHG (Offene Handelsgesellschaft)
  • GmbH & Co. KG (Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft)
  • PartG (Partnerschaftsgesellschaft)

Diese zeichnen sich dadurch aus, dass ihre Gründung unkompliziert und mit geringem bürokratischem und finanziellem Aufwand ablaufen kann. Aber: Da es sich hier um den Zusammenschluss von Einzelpersonen handelt, müssen die Gründungsmitglieder, wenn etwas schief geht, alle mit ihrem privaten Vermögen haften. Wir werden später zwei dieser Unternehmensformen genauer betrachten.

Im Gegensatz dazu haften Kapitalgesellschaften im Schadensfall mit dem gemeinschaftlichen Vermögen. Außerdem können sie eigenes Kapital aufbauen. Allerdings gilt es bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft zu beachten, dass die beschränkte Haftung eng mit dem Stammkapital zusammenhängt, welches außerdem die Bedingung für die Kapitalgesellschaft bildet.

Zu den Kapitalgesellschaften gehören:

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • Unternehmergesellschaft, kurz UG (haftungsbeschränkt)
  • gGmbH (gemeinnützige GmbH)
  • AG (Aktiengesellschaft)
  • SE (Societas Europaea)

Auch hier werden wir einige Formen im Folgenden genauer betrachten.

Ausgewählte Rechtsformen im Detail

Nachdem im Gründungsteam die grundsätzliche Frage geklärt wurde, ob als Unternehmensform eher die Personen- oder die Kapitalgesellschaft in Frage kommt, geht es an die Wahl der Rechtsform. Zu den gängigsten gehören dabei diese Formen, die wir in Kurzform darstellen:

  1. GbR

    Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist bei Gründenden sehr beliebt. Das liegt vor allem daran, dass sie formlos ohne Stammkapital von nur zwei Personen gegründet werden kann. Außerdem verpflichtet die GbR als Rechtsform nicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses.

    Sie ist vor allem dann zu empfehlen, wenn keine erhöhten Haftungsrisiken zu erwarten sind, denn – kommt es zum Haftungsfall – ist die GbR eher von Nachteil für Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer. Die Gesellschaftsbeteiligten haften hier persönlich, also mit ihrem privaten Vermögen. Zudem ergibt die Gründung einer GbR vor allem dann Sinn, wenn nicht geplant ist, weitere Investierende mit an Bord zu holen – das ist im Rahmen dieser Rechtsform erschwert.

  2. GmbH

    Die „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ ist die am häufigsten gewählte Form der Kapitalgesellschaft. Ihr Vorteil liegt vor allem darin, dass – wie der Name schon sagt – die Haftung der einzelnen Gesellschafterinnen und Gesellschafter in ihr beschränkt ist. Die Gründenden haften also nicht gleich mit ihrem gesamten Privatvermögen, wenn das Unternehmen in Schieflage gerät, sondern nur in der Höhe der Stammeinlage bzw. in Höhe des Gesellschaftsvermögens. Zudem macht ihre Form die Zusammenarbeit mit externen Kapitalgebenden leicht.

    Der bürokratische Teil einer GmbH-Gründung unterscheidet sich nicht wesentlich von dem anderer Rechtsformen. Grundlage ist der Zusammenschluss mehrerer Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder die Gründung durch eine Einzelperson und ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag. Möglicher Stolpersteine bei der Gründung einer GmbH: Das notwendige Stammkapital in Höhe von mindestens 25.000 Euro, wovon die Hälfte eingezahlt sein muss.

  3. gGmbH

    Die Rechtsform der gGmbH, der gemeinnützigen GmbH, bietet sich besonders für Social Entrepreneure an, die mit ihrem Unternehmen soziale oder gemeinnützige Ziele verfolgen, da sie Steuervorteile bietet, von denen sonst nur Vereine profitieren.

    Als Variante der GmbH verbindet sie deren Vorteile, vor allem im Hinblick auf das Thema Haftung, mit den Privilegien gemeinnütziger Organisationen, wie der Erlaubnis, Spenden entgegenzunehmen und Spendenbestätigungen auszustellen. Darüber hinaus ist eine gGmbH von der Körperschaftssteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Gewerbesteuer befreit. Zudem können ihre Leistungen vollständig oder teilweise von der Umsatzsteuer befreit werden.

    Bei der Gründung einer gGmbH muss die Gemeinnützigkeit in der Satzung der Gesellschaft fest verankert werden, ansonsten läuft der Gründungsprozess aber wie bei einer GmbH ab.

  4. UG

    Keine eigene Rechtsform, sondern eine Sonderform der GmbH ist die UG, die Unternehmergesellschaft. Sie kann von bis zu drei Gesellschafterinnen oder Geselleschaftern gegründet werden und ist nach erfolgreicher Eintragung ins Handelsregister vollumfänglich haftungsbeschränkt, ebenso wie eine GmbH. Der Vorteil gegenüber einer GmbH: Das aufzuwendende Stammkapital liegt lediglich bei einem Euro.

    Dennoch entscheiden sich vor allem Neulinge eher selten für die UG, da zwingend Rücklagen gebildet werden müssen, die bei 25 Prozent des Jahresüberschusses liegen.

  5. AG

    Gründerinnen und Gründer, die von Anfang wissen, dass sie in Zukunft große Kapitalbeträge beschaffen müssen, sollten über die Unternehmensgründung als AG, also als Aktiengesellschaft, nachdenken.

    In ihr wird das Grundkapital der Firma in Aktien zerlegt, was Investitionen von außen erleichtert. Die AG hat viele unterschiedliche Formen: Börsennotiert und nicht börsennotiert, die Kleine AG und die sogenannte Ein-Personen-AG. Grundsätzlich ist aber jede dieser Varianten der AG mit hohem organisatorischem Aufwand verbunden. Zudem muss das Grundkapital der AG mindestens mindestens 50.000 Euro betragen, die in Aktien ab 1 Euro Nennwert gesplittet werden. In der Satzung werden die Zahl der ausgegebenen Aktien sowie ihre Art festgelegt.

Die Wahl der Rechtsform und der Gründungswettbewerb

Für eine erfolgreiche Teilnahme am Gründungswettbewerb ist die gewählte oder geplante Rechtsform nicht ausschlaggebend. Allerdings wird das Preisgeld des Gründungspreis+ in zwei Teilsummen ausgezahlt: 7.000 Euro direkt nach der Preisverleihung und die restlichen 25.000 Euro für eine konkrete Unternehmensgründung in Form einer GmbH oder AG mit Sitz in Deutschland innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten. Voraussetzung für das volle Preisgeld ist also die Wahl einer dieser beiden Rechtsformen.

Änderungen sind immer möglich, aber teuer

Die Wahl der passenden Rechtsform ist anfangs eine Herausforderung für Gründungsinteressierte, weil noch vor dem Bestehen des Unternehmens entschieden werden soll, wie es langfristig wachsen und sich positionieren soll. Mit der passenden Unterstützung oder ausführlicher Recherche ist dieses Thema allerdings gut zu bewältigen. Tröstlich ist auch:  Die Unternehmensform kann im Nachhinein, wenn auch zu hohen Kosten, angepasst werden.

Fünf Fragen, die du dir vor Wahl der Rechtsform stellen solltest

  1. Gründest du allein oder gemeinsam mit anderen?
  2. Kannst und willst du im Schadensfall privat haften oder soll die Haftung beschränkt werden?
  3. Wieviel Stammkapital kannst du aufbringen?
  4. Strebst du Gemeinnützigkeit an?
  5. Welche Finanzierungsarten möchtest du nutzen?