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Wagniskapital – auch Venture-Capital oder Risikokapital genannt – ist Kapital zur Beteiligung an jungen, als besonders riskant geltenden Unternehmen. Das Wagniskapital wird in Form von vollhaftendem Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Finanzierungsinstrumenten den Unternehmen zur Verfügung gestellt - oftmals durch auf dieses Geschäftsmodell spezialisierte Wagnisfinanzierungsgesellschaften oder Venture-Capital-Gesellschaften. Mit dem Zuschussprogramm INVEST fördert das BMWK Investitionen in Start-ups, indem Business Angels (s.u.) 20% des Geldes, das sie Start-ups zur Verfügung stellen, steuerfrei erstattet wird. Diese Zuschüsse reduzieren das Risiko für die Investoren und machen es so Start-ups leichter, an benötigtes Kapital zu kommen.

Wearables sind am Körper getragene elektronische Produkte, z. B. Fitness-Armbänder, Smartwatches oder digitale Blutzuckermessgeräte. Sie verraten Nutzerinnen und Nutzern mehr über ihre Gewohnheiten und geben Antworten auf Fragen wie: Welche Schlafphasen habe ich durchlaufen? Wie viele Schritte bin ich heute gegangen? Und wie sind meine Blutzuckerwerte? Mit diesen Erkenntnissen können die Anwender ihr Leben bewusster und gesünder gestalten. Wie das Beispiel der Blutzuckermessgeräte zeigt, umfasst der Anwendungsbereich von Wearables auch den Gesundheitsbereich (Exponat auf dem Nationalen IT-Gipfel 2015).

World Wide Web plus Seminar gleich „Webinar“. Das klingt nicht nur besser, es hat auch Vorteile gegenüber einem normalen Seminar oder einem reinen Lehrfilm. Ein Webinar ist live, mit „echten“ Menschen und hat damit einen festen Start- und Endpunkt, zu dem die Teilnehmer eingeloggt sind. Gleichzeitig ist das Webinar interaktiv: Der Teilnehmer kann je nach Software per Chat oder Mikrofon Fragen stellen. Auch die Mittelstand 4.0-Agenturen und -Kompetenzzentren, das Netzwerk „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ und das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung bieten immer wieder Webinare an. Ein Webinar ermöglicht es, dass sich Teilnehmer aus verschiedenen Orten einfach und kostengünstig aus- und weiterbilden. Gerade für Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich rasch über Aktuelles informieren möchten, ist ein Webinar ein attraktives Format.

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Die Regelung im Bundesdatenschutzgesetz und auch in der Datenschutz-Grundverordnung bestimmt, dass personenbezogene Daten nur für vorher festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden dürfen. Eine Datenweiterverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglichen Datenerhebungszweck ist in bestimmten Fällen möglich, z. B. können Vertragsdaten unter bestimmten Voraussetzungen auch für Werbezwecke genutzt werden.