
© BMWK/Wolfgang Borrs
Bewertungskriterien
Die beim Gründungswettbewerb eingereichten Skizzen werden im Wesentlichen nach folgenden Kriterien bewertet:
- Erfahrung und Qualifikation des Teilnehmers, der Teilnehmerin oder des Teams
- Innovation, Kundennutzen, Alleinstellung und Marktpotenzial des Produkts bzw. der Dienstleistung
- Verständlichkeit und Umsetzbarkeit des Gründungskonzepts
Daneben wird auch die Nachhaltigkeitsorientierung des Teams, des Konzeptes und der Produkte bzw. der Dienstleistung berücksichtigt.
Lest mehr zur Bewerbung in den Wettbewerbsbedingungen.
Geldpreise
Gründungspreis+: In jeder Wettbewerbsrunde werden bis zu sechs Gründungsideen mit Gründungspreisen+ von jeweils 32.000 € ausgezeichnet. Das Preisgeld soll als Startkapital für eine Unternehmensgründung dienen. Ein Teilbetrag in Höhe von 7.000 € wird nach der Preisverleihung ausgezahlt. Die weiteren 25.000 € stehen für eine konkrete Unternehmensgründung in Form einer GmbH oder einer AG mit Sitz in Deutschland innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten ab der Vergabe des Preises zur Verfügung.
Preise: Darüber hinaus werden in jeder Wettbewerbsrunde bis zu fünfzehn weitere Gründungsideen mit Geldpreisen von jeweils 7.000 € ausgezeichnet, die nach der Preisverleihung ausgezahlt werden.
Sonderpreise: Zusätzlich wird das BMWK Sonderpreise zu digitalen Themen aus aktuellen Strategien der Bundesregierung ausschreiben, verbunden mit einem Preisgeld von bis zu 10.000 €. Die Themen der Sonderpreise werden rechtzeitig auf der Website des Gründungswettbewerbs bekanntgegeben. Hier geht es zur aktuellen Runde.
Feedback
Alle Teilnehmenden am "Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen" erhalten eine schriftliche Stärken-Schwächen-Analyse ihrer Gründungsidee (SWOT: Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats).